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Als Immobilienmakler hast du nach §15b MaBV seit dem 01.08.2018 eine Weiterbildungspflicht in Form von 20 Fortbildungsstunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren.
Über durchgeführte Weiterbildungsmaßnahmen musst du als Immobilienmakler auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung vorlegen können. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Unsere Leistungen:
Deine Vorteile:
ACHTUNG: Wir empfehlen, die Anerkennung unseres Fortbildungsangebotes für deine Weiterbildungspflicht in deinem jeweiligen Bundesland vorab mit den bei deinen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und deiner zuständigen Aufsichtsbehörde abzustimmen, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
Dieser Kurs ist nach MaBV §15b aufgebaut und umfasst die folgenden Inhalte:
Dauer: 2,5 Stunden
Abschluss-Test zum Erhalt des Zertifikats.
Preis: 99 Euro netto
Dieser Kurs ist nach MaBV §15b aufgebaut und umfasst die folgenden Inhalte:
Dauer: 1 Stunde
Abschluss-Test zum Erhalt des Zertifikats.
Preis: 39 Euro netto
Dieser Kurs ist nach MaBV §15b aufgebaut und umfasst die folgenden Inhalte:
Dauer: 1 Stunde
Abschluss-Test zum Erhalt des Zertifikats.
Preis: 45 Euro netto
Dieser Kurs ist nach MaBV §15b aufgebaut und umfasst die folgenden Inhalte:
Dauer: 1 Stunde
Abschluss-Test zum Erhalt des Zertifikats.
Preis: 35 Euro netto
Wie lange habe ich Zugriff auf den gebuchten Kurs?
Die jeweiligen Kursinhalte sind ab Kaufdatum für 3 Monate zugänglich. Das hat mehrere Hintergründe:
In der Regel entfällt bei digitalen Produkten die Geld-zurück-Garantie, da die Leistung sofort erbracht wird. Dennoch erhältst du von uns eine freiwillige 14-tägige Geld-zurück-Garantie. Das heißt konkret: Du kannst den Kurs ab Kaufdatum 14 Tage testen und dir ein Bild von den Inhalten machen. Aber: Es werden dir lediglich die ersten beiden Module angezeigt und das Absolvieren des Tests ist in diesem Zeitraum NICHT möglich. Du kannst vorab von der freiwilligen 14-tägigen Geld-zurück-Garantie zurücktreten und erhältst dadurch sofortigen Zugriff auf alle Kursinhalte sowie den Test.
Ist am Ende des Kurses ein Test?
Ja, am Ende eines Kurses ist ein Test über die Kursinhalte. Dieser Test ist wichtig, damit du deine Pflicht zur Weiterbildung erfüllen kannst. (s. §15b MaBV) Aber ACHTUNG! Der Test kann nur EIN EINZIGES MAL absolviert werden. Wenn du den Test nicht mit einer Prozentzahl von mindestens 70% bestehen solltest, musst du den Kurs erneut kaufen.
Wann und wie bekomme ich mein Zertifikat?
Das Zertifikat erhältst du sofort nach bestandenem Test am Ende des Kurses per Email zugestellt.
Was ist, wenn ich den Test nicht bestehe?
Wenn du den Test nicht bestehst, musst du leider den Kurs erneut buchen. Aber keine Angst, ich bereite dich im Kurs hervorragend auf den anstehenden Test vor und du kannst dir innerhalb der 3 Monate die Inhalte sooft ansehen, wie du möchtest und dir Notizen machen. Wenn du den Test jedoch beginnst, muss dieser abgeschlossen und bestanden werden, damit du dein Zertifikat erhältst, das du als Nachweis für die Weiterbildung verwenden kannst.
Wie muss ich den Nachweis bei der Aufsichtsbehörde erbringen?
Du musst den Nachweis über deine Weiterbildungspflicht erst erbringen, wenn die Behörde dich um Auskunft auffordert.
Was passiert, wenn ich es versäumt habe, mich entsprechend weiterzubilden?
Wenn das Gewerbeamt einen Nachweis über deine Weiterbildungspflicht verlangt und du diesen nicht erbringen kannst, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.
Akzeptiert meine Aufsichtsbehörde deinen Kurs als Weiterbildungsmaßnahme?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die unterschiedlichen Aufsichtsbehörden haben unterschiedliche Auffassungen. Wenn du den Kurs als Weiterbildungspflicht benötigst, erkundige dich bitte vor der Bestellung bei deiner Aufsichtsbehörde, ob der von dir gewünschte Kurs anerkannt wird. So verhinderst du böse Überraschungen im Nachhinein. Solltest du den Kurs aus Interesse belegen und nicht als Weiterbildungsnachweis benötigen, darfst du den Kurs natürlich gerne jederzeit belegen 🙂
Wenn du Fragen bzgl. deiner persönlichen Weiterbildungspflicht Fragen haben, wende dich bitte an deine zuständige Aufsichtsbehörde.
Muss ich als Inhaber oder Betreiber mehrerer Maklerbüros auch mehrmals die Fortbildungsstunden leisten?
Nein, die Weiterbildungspflicht ist personengebunden, sodass du nur 1x 20 Stunden alle drei Jahre nachweisen können musst.
Müssen sich alle Mitarbeiter in meinem Büro fortbilden?
Die Fortbildungspflicht gilt entsprechend auch für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Bei Unsicherheiten kontaktiere bitte die für dein Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde.
Ich bin Hausverwalter und kein Immobilienmakler. Kann ich deine Kurse trotzdem belegen?
Ich habe einen hohen Qualitätsanspruch an mich und meine Kurse. Daher ist mir sehr daran gelegen, dass diese Kurse eben jenen Ansprüchen gerecht werden. Da ich selbst lediglich als Immobilienmaklerin tätig war und auch in diesem Bereich nur Weiterbildungen vorweisen kann, biete ich nur Kurse an, die auf die Tätigkeit als Immobilienmakler bezogen sind und keine Kurse, die auf Hausverwalter bezogen sind. Natürlich steht es dir aber frei, die Kurse zu buchen, die dich vom Thema her interessieren, aber bitte kläre im Voraus mit deiner Aufsichtsbehörde, ob diese als Weiterbildung für dich geeignet sind. Es kann aber sein, dass sich im Laufe der Zeit das Team auch irgendwann um Experten in der Hausverwaltung erweitert und auch hierzu in Zukunft angeboten werden können. Schau also gerne immer mal wieder hinsichtlich Neuerungen vorbei.
Kann man sich von der Weiterbildungspflicht befreien lassen?
Eine Befreiung von der Weiterbildungspflicht, z.B. während der Elternzeit, ist bisher vom Gesetzgeber nicht eingeplant worden.
Wenn du Fragen bzgl. deiner persönlichen Weiterbildungspflicht Fragen haben, wende dich bitte an deine zuständige Aufsichtsbehörde.
Ich habe mein Gewerbe abgemeldet, weil ich mich beruflich momentan auf etwas anderes konzentriere. Muss ich mich trotzdem in der Zeit weiterbilden, in der ich gar nicht als Makler tätig bin?
JA! Wenn du dein Gewerbe nur abgemeldet hast, später aber ggf. wieder selbständig als Immobilienmakler tätig sein möchtest, bist du verpflichtet, dich trotzdem alle 3 Jahre für 20 Stunden weiterzubilden – DENN die Weiterbildungspflicht hängt mit dem Bestehen der Erlaubnis und nicht mit der Ausübung der Tätigkeit zusammen. Wenn du zukünftig nicht mehr als Immobilienmakler arbeiten möchtest, kannst du auf diese Erlaubnis verzichten.
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– welche Voraussetzungen du für den Beruf mitbringen musst
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